Förder- und Heimatverein Schloss Langburkersdorf e.V.

Anliegen

unseres Vereins war und ist es, die Aktivitäten der damaligen Gemeinde Hohwald und der heutigen Stadt Neustadt zur Erhaltung und Nutzung des Schlosses und der Hofmühle sowie des dazugehörigen Areals zu unterstützen.
Der Förderverein wurde am 05.07.2000 gegründet und kann mittlerweile auf ca. 130 Mitglieder verweisen. Durch das große Engagement der Vereinsmitglieder wurde die Bewahrung der historischen Anlage vielen Menschen wieder in das Gedächtnis gerufen. Präsenz in der Öffentlichkeit ist notwendig, um die Wichtigkeit der Arbeit zu betonen. Aus diesem Grund ist Ideenreichtum und Einsatzbereitschaft gefragt.

Dies wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Aktivitäten bewiesen. Zu erwähnen sind die jährlichen Mitgliederversammlungen, bei denen der Vorstand Bilanz zieht und neue Pläne geschmiedet werden. Der Frühjahrsputz, das Muttertagskonzert, die Mitwirkung beim Wald- und Jagdtag, das Erntedankfest, Sterne anzünden im Advent, Präsentation bei Veranstaltungen, Führungen im Schloss zum Tag des offenen Denkmals sowie zahlreiche und wechselnde Ausstellungen in der Hofmühle sind dauerhafte Bestandteile unserer Vereinsarbeit.
Stolz sind wir auf das Erscheinen der Hohwaldbriefe die sehr ausführlich und inhaltlich wertvoll für jede Generation unserer Heimat sind. Sie können Postkarten und einen Linoldruck vom Schloss erwerben. Oder verschiedene Liköre.

Mitgliederfoto Schloss Langburkersdorf 2014

Ein weiteres Anliegen des Vereins ist es, den hier lebenden Menschen, Zusammengehörigkeit zu vermitteln. Etwas auf die Beine zu stellen, an dem alle teilnehmen können, egal ob sie Mitglied des Vereins sind, oder nur Beisammensein und Unterhaltung in der Kulturscheune suchen.

Durch den Zusammenschluss der Gemeinde Hohwald und der Stadt Neustadt im Jahr 2007 entstanden neue Perspektiven, die bestens genutzt wurden.

Nachdem Ende November 2010 der Startschuss für die Sanierung des Schlosses gegeben wurde, konnten ab dem Jahr 2012 das erste und zweite Obergeschoss vermietet und somit einer stabilen Nutzung zugeführt werden.

Kurz bevor die Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden, feierten wir im September 2011 das 400-jährige Schlossjubiläum mit Einweihung des historischen Wappensteins über dem Eingangsportal. Am Festwochenende fand gleichzeitig die zentrale Eröffnungsveranstaltung Sachsens zum Tag des offenen Denkmals im Schlossgelände Langburkersdorf statt.

Dieses war ein tolles und sicher unvergessliches Fest für alle Gäste, Besucher und Beteiligten.

Im Jahr 2013 wurde der Raum im Erdgeschoss mit seiner wunderbaren und außergewöhnlichen Deckengestaltung als kleiner Festsaal in Betrieb genommen und wird seither für schöne, abwechslungsreiche Veranstaltungen genutzt. Seit 2013 werden im Schloss Trauungen durch die Standesbeamten der Stadt Neustadt in Sachsen durchgeführt. Dank seiner Gegebenheiten und der wunderbaren Kulisse ist dieser Ort zum Heiraten sehr beliebt. Ohne Anmeldung geht da nichts.

Zur Verbesserung der Situation für Veranstaltungen in der Kulturscheune und im Schlossgelände wurde im Jahr 2020 durch die Stadt Neustadt in Sachsen eine neue WC-Anlage gebaut.

Nun warten die weiteren, teilweise leerstehenden und auf alle Fälle sanierungsbedürftigen Gebäudeteile im Schlossareal (Torbogengebäude, Werkstattgebäude, ehemaliger Pferdestall) sowie das Hofgelände auf Ideen für eine vielfältige Nutzung und eine Instandsetzung. Hier sind alle mit ihren Meinungen und Vorschlägen gefragt, wie sich unser wunderschönes Schlossareal weiter entwickeln kann.

Ebenfalls instand zu setzen ist der Brunnen im Schlosspark. Lösungs- und Finanzierungsvorschläge werden gesucht.

Einen weiteren Schwerpunkt legt der Verein auf die Hofmühle. Das in die Jahre gekommene Anwesen wurde mit Bedacht und Schritt für Schritt teilweise renoviert. Vieles ist jedoch noch zu tun.

Wir freuen uns über jeden, auch noch so kleinen Erfolg, den wir mit unserer ehrenamtlichen Arbeit erreichen können und auf das, was noch kommt.

Spenden

Um etwas zu bewirken bedarf es natürlich finanzieller Mittel.
Auch wenn Sie kein Mitglied des Vereins sind, sich aber beteiligen möchten, können Sie dies gerne tun.
Wir sind über jede Spende sehr dankbar.
Nach Absprache im Verein werden Spenden für die Tätigkeit in der Vereinsarbeit nutzbringend eingesetzt.

Ihre Zuwendung erreicht uns wie folgt:

IBAN:  DE83 8505 0300 4000 8965 00
BIC:     OSDDDE81XXX

Ostsächsische Sparkasse Dresden

Mitgliedschaft

Wir suchen genau Sie als Mitstreiter bei unseren Aktivitäten.

Ihre Mitgliedschaft im Förderverein ist ein aktiver Beitrag zur Erhaltung des gesamten Schlossgeländes sowie der Hofmühle.
Sie haben dabei den Vorteil, persönlich und individuell am Grundgedanken des Vereins mitzuwirken und sich mit eigenen Ideen und Vorschlägen bis hin zur Durchführung einzubringen.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 12,50 EUR pro Jahr bzw. 20,00 EUR pro Jahr für ein Ehepaar.

Aufnahmeanträge und weitere Informationen zum Verein erhalten Sie bei unseren Vorstandsmitgliedern.

Kulturscheune Langburkersdorf

Der Vorstand

Vorsitzender Rico Schneider 03596  500901
Stellvertreter Falk Köhler 03596  508740
Schriftführer Petra Rodig 01522  2528228
Kassierer Dagmar Steinert 03596  508 2111
Beisitzer Barbara Schubert 03596  5078072
Beisitzer Silvia Kühn 03596  504363
Beisitzer Anja Schneider 03596  500901
Beisitzer Thomas Schott 03596  603112
Beisitzer Bruno Köhler 0172 6519000

Der Verein führt den Namen Förder – und Heimatverein „Schloss Langburkersdorf“ e. V.

Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Neustadt in Sachsen.  Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  1. Zweck des Vereins sind die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der der Heimatpflege und Heimatkunde sowie der Kunst und Kultur.
  1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
  • alle Maßnahmen zur Erhaltung und Unterhaltung des Schlosses sowie der Hofmühle Langburkersdorf sowie der angrenzenden Bereiche und den dazugehörenden Nebengebäuden mit Außenanlagen.
  • Organisation und Durchführung historischer Ausstellungen sowie Aufbau und Unterhaltung einer Heimatsammlung
  • Projekte zur Erforschung, Pflege und Erhalt der Heimatgeschichte und des Brauchtums  (z. B. durch heimatkundliche „Hohwaldbriefe“)
  • Unterstützung der Museumsarbeit im Stadtmuseum Neustadt
  • Organisation von Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums (Sonnwendfeiern, Erntedankfest, Heimatabende)
  • Organisation und Durchführung von Kleinkunst- Veranstaltungen und Ausstellungen im Festsaal des Schlosses oder in der Hofmühle
  • Pflege und Erhaltung bestimmter Kulturstätten und Denkmale in der Stadt z. B. des Schlossparkes oder der Glocke im Schlosspark
  • Wiederbelebung historischer Handwerke und ihrer dazugehörigen Gerätschaften
  • Führungen durch die Region sowie Ortsbesichtigungen bestimmter historischer und heimatkundlich wertvoller Stätten
  • Aktivitäten zum Europa-Gedanken: Wiederbelebung der historischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entlang der Salzstraße Deutschland-Tschechien, Führungen tschechischer Schulklassen und Besuchergruppen durch die Dauerausstellung Hofmühle
  1. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  1. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind  oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Eintritt hat durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
  1. Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Geschäftsjahres durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
  1. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann nur auf Antrag des Vorstandes auf einer Mitgliederversammlung durch Mehrheit der erschienenen  Mitglieder erfolgen.

Der jeweilige Beitrag kann nur durch Mehrheitsbeschluss der erschienenen Mitglieder auf Antrag des Vorstandes auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und bestimmt die Richtlinien der Vereinsarbeit. Sie wird durch den bzw. der Vorsitzenden im Geschäftsjahr einmal einberufen, von ihm bzw. ihr geleitet und fasst ihre Beschlüsse durch Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Insbesondere obliegen ihr folgende Aufgaben:

a) Wahl und Entlastung des Vorstandes
b) Wahl von zwei Kassenprüfern
c) Kenntnisnahme und Genehmigung des Jahresabschlusses und des Berichtes der Kassenprüfer
d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
e) Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt durch den „Anzeiger der Stadt Neustadt in Sachsen“ und hat folgende Tagesordnungspunkte mindestens zu enthalten:

a) Bericht des bzw. der Vorsitzenden
b) Bericht des bzw. der Kassierer/in
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr

Nicht ortsansässige Vereinsmitglieder werden gesondert schriftlich eingeladen.

2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat spätestens vier Wochen, nachdem     diese 1/3 der Mitglieder schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt haben, stattzufinden.

3. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich.

4.Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald entsprechend § 6 (1) mitgeteilt werden.

5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem bzw. der Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.

6. Die Mitgliederversammlung kann zwei Kassenprüfer für zwei Jahre wählen.

1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern:

a) der oder dem Vorsitzenden
b) der oder dem stellv. Vorsitzenden
c) bis zu 7 Beisitzern

2. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von der Mitgliederversammlung in einzelnen Wahlgängen durch Mehrheitsbeschluss der erschienenen Mitglieder für 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder  bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl des neu zu wählenden Vorstandes im Amt.

3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit dafür nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist. Vorstand im Sinne § 26(2) BGB sind der bzw. die Vorsitzende und deren Stellvertretung gemeinsam.

4. Eine vorzeitige Abwahl des Vorstandes bzw. eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder ist durch Mehrheitsbeschluss der erschienenen Mitglieder auf vorherigen Antrag in einer Mitgliederversammlung zulässig.

5. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes (außer der im § 7 (1) Buchstabe c genannten Person) kann der Vorstand bis zur Neuwahl an seiner Stelle ein neues Vorstandsmitglied kooptieren.

6. Der oder die Vorsitzende bzw. bei deren Abwesenheit lädt der oder die stellv. Vorsitzende die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr zu mindestens vier Vorstandssitzungen ein. Die Bekanntgabe des Termins haben jeweils sieben Kalendertage vorher zu erfolgen. Der bzw. die Vorsitzende und der bzw. die Schriftführer(in) haben das Protokoll  der Sitzung zu unterschreiben.

Der Vorstand kann für die laufenden Geschäfte des Vereins Personen beschäftigen und in seinem Namen handeln lassen.

1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine extra zu diesem Zwecke ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung und mit 2/3 der erschienenen Vereinsmitglieder beschlossen werden.

2.Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an  die Stadt Neustadt in Sachsen, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung des Vereins am 2. Februar 2016 beschlossen.

Neustadt, 3.Februar 2016

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Rico Schneider                                                                            Christian Kowalow

Vorsitzender                                                                               stellv. Vorsitzender

Veröffentlichungen – Hohwaldbriefe

Im Laufe der Jahre veröffentlichte der Verein einige Broschüren mit geschichtlichen Beiträgen, die sogenannten „Hohwaldbriefe“.
Auch aktuell wird an der Fortsetzung dieser Schriftenreihe gearbeitet.

So entstanden bisher:

Hohwaldbrief Nr. 1:
Schloss und Rittergut Burkersdorf im Wandel der Zeit

Hohwaldbrief Nr. 2:
100 Jahre Schule Langburkersdorf

Hohwaldbrief Nr. 3:
Mühlen von Neustadt und Umgebung

Hohwaldbrief Nr. 4:
Fenster in die Vergangenheit

Hohwaldbrief Nr. 5:
Schloss Langburkersdorf 1611 – 2011

Die Hohwaldbriefe Nr. 1, 4 und 5 sind zu den Veranstaltungen des Vereins und in der Touristinformation Neustadt in Sachsen erhältlich.
Nr. 2 und Nr. 3 sind nicht mehr verfügbar.